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   BVerwG, 29.10.1996 - 4 B 109.96   

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BVerwG, 29.10.1996 - 4 B 109.96 (https://dejure.org/1996,14932)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1996 - 4 B 109.96 (https://dejure.org/1996,14932)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1996 - 4 B 109.96 (https://dejure.org/1996,14932)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Genehmigung der Beseitigung von Stellplätzen durch eine Auflage zu einer Baugenehmigung - Verpflichtung des Gerichts zu einer Unterrichtung der Prozessbeteiligten über die Entscheidungsgründe - Anspruch der Beteiligten auf ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.01.1991 - 8 B 164.90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rechtsfragen - Hinweispflicht des Gerichts -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 4 B 109.96
    Die Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet ein Gericht nicht - vor erfolgter Beratung - zu einer Unterrichtung der Prozeßbeteiligten über die nachfolgenden Entscheidungsgründe (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 6).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 48.72

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 Abs. 3 BBauG; Erledigung des

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 4 B 109.96
    Ausnahmen hiervon sind nur dort vertretbar - dann allerdings auch geboten -, wo bei Verwendung des grundbuchrechtlichen Begriffs die Gefahr entstünde, daß der Sinn einer bestimmten bau- und wohnrechtlichen Regelung handgreiflich verfehlt würde (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG 4 C 48.72 - BVerwGE 44, 250 [BVerwG 14.12.1973 - IV C 48/72]).
  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87

    Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Hindernisse für Grundstücksteilung,

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 4 B 109.96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 14. Februar 1991 - BVerwG 4 C 51.87 - DÖV 1991, 739 = NJW 1991, 2783) ist das Grundstück im bauplanungsrechtlichen Sinne grundsätzlich mit dem bürgerlich-rechtlichen (grundbuchrechtlichen) Grundstück gleichzusetzen (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG 4 C 73.68 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 28).
  • BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 4 B 109.96
    Ein den Anspruch der Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzendes unzulässiges Überraschungsurteil liegt (nur) vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf eine weder im Verwaltungs- noch im Verwaltungsstreitverfahren erörterte rechtliche Erwägung stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerwG, Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235).
  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90

    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 4 B 109.96
    Angesichts der tatsächlichen Beschaffenheit dieser Stellplätze ("... nicht besonders befestigt oder als Bauwerk gestaltet") beurteilt das Berufungsgericht dieses Grundstück unter Berufung auf das Urteil des Beschwerdegerichts vom 14. September 1992 - BVerwG 4 C 15.90 - (Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 152) als unbebautes.
  • BVerwG, 17.02.1993 - 4 C 16.92

    Zulässigkeit eines Antrags auf Ergänzung der Kostenentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 4 B 109.96
    Zu den außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen bemerkt der Senat, daß es nach seiner Rechtsprechung nicht der Billigkeit gemäß § 162 Abs. 3 VwGO entspricht, die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen dem unterlegenen Beteiligten aufzuerlegen, wenn mit einem Schriftsatz lediglich die Zurückweisung des eingelegten Rechtsmittels beantragt wird, ohne daß der Antrag begründet wird (BVerwG, Beschluß vom 17. Februar 1993 - BVerwG 4 C 16.92 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 25).
  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 73.68

    Maß der baulichen Nutzung bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 4 B 109.96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 14. Februar 1991 - BVerwG 4 C 51.87 - DÖV 1991, 739 = NJW 1991, 2783) ist das Grundstück im bauplanungsrechtlichen Sinne grundsätzlich mit dem bürgerlich-rechtlichen (grundbuchrechtlichen) Grundstück gleichzusetzen (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG 4 C 73.68 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 28).
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